s&G-Jahrbuch 2025

20 S&G Hand-Express etr./ts. Das Osnabrücker Verwaltungsgericht schrieb in seiner Pressemitteilung: „Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des Covid-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.“ Was die RKIFiles in diesem Zusammenhang ans Licht gebracht haben, fasste der Mediziner Dr. Ulrich Keck wie folgt zusammen: „Es ist dokumentiert, dass seit August 2021 bekannt war, dass die modRNA-Impfstoffe weder vor einer Infektion noch vor einer Weitergabe des Virus schützen und damit keine sterile Immunität erzeugen können. Das PaulEhrlich-Institut (PEI) entfernte im August 2021 die Aussage von seiner Homepage, die modRNAImpfstoffe schützten vor einer Infektion. Im September 2021 wurde die Aussage gelöscht, die modRNA-Impfstoffe schützten vor einer Weitergabe des Virus. […] Obwohl die RKI-Protokolle das Wissen der Regierung darüber belegen, dass die modRNAImpfstoffe keine sterile Immunität erzeugen konnten, wurde am 16. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht verhängt. 14 Tage vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag über eine allgemeine• Impfpflicht informierte das RKI den Bundesgesundheitsminister schriftlich darüber, dass die modRNA-Impfstoffe nicht in der Lage sind, eine sterile Immunität zu erzeugen. Der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) informierte die Abgeordneten des Deutschen Bundestags•nicht•über den Inhalt des RKI-Schreibens. Dass die allgemeine Impfpflicht am 7. April 2022 im Deutschen Bundestag durchfiel, lag im Wesentlichen daran, dass sich die Anträge von SPD und CDU gegenseitig behinderten. […] Fazit: Die RKI-Protokolle dokumentieren, dass die politisch Verantwortlichen in der Corona-Zeit nicht etwa Fehler machten, sondern vorsätzlich gegen den Rat der Wissenschaftler des RKI handelten. Es wurde ohne jede Berechtigung autoritär durchregiert – von Ausgangssperren bis hin zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht.“ [6] Schlusspunkt ● Die RKI-Files zeigen eindeutig: Das RKI wusste spätestens im August 2021, dass die Corona-Injektionen weder einen Eigen- noch Fremdschutz bieten. Dennoch beschloss der Bundestag im Dezember 2021 die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht, die von Mitte März 2022 bis Ende Dezember 2022 in Kraft war. Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat die einzig richtige Schlussfolgerung aus diesen Tatsachen gezogen: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat nun mit Beschluss vom 29.1.2025 die Vorlage aus Osnabrück als unzulässig zurückgewiesen. Damit hat das BVerfG vermieden, über die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu entscheiden. Ist das BVerfG nicht gewillt, das Corona-Unrecht aufzuarbeiten? Der Rechtswissenschaftler Prof. Schwab erläutert, das BVerfG habe damit nicht gesagt, die einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen. Das BVerfG habe nur gesagt, das VG Osnabrück hätte seinen Vorlagebeschluss besser begründen müssen. Prof. Schwab sieht darin eine Einladung an das VG Osnabrück, mit einer erneuten – besser begründeten – Vorlage das Narrativ vom Fremdschutz durch Covid-Injektionen vor dem BVerfG für immer zu zerstören. Hier braucht es auch Fachleute, die dem Verwaltungsgericht zuarbeiten, damit sich das BVerfG damit auseinander setzen muss! [9] „Impfpflicht ist nur zulässig, wenn Fremdschutz gegeben ist, der aber war nie erforscht worden und auch nicht gegeben.“ RKI-Files dokumentieren politisches Fehlverhalten Schwere Nebenwirkungen – vomBVerfG in Kauf genommen etr. Seit Mitte des Jahres 2022 ist bekannt, dass die Covid-Impfung nicht selten zu Herzmuskelentzündungen (Myokarditis) führt. Eine weitere schwerwiegende Nebenwirkung ist die zunehmende Unfruchtbarkeit sowohl bei Frauen als auch Männern. Bei geimpften Müttern kommt es zu Fehlgeburten oder sogar zu Todesfällen vieler Neugeborener kurz nach der Geburt. Des Weiteren sind Schlaganfälle, allergische Schocks, Krampfanfälle, Müdigkeit, Blinddarmentzündungen, Epilepsie, Schwindelgefühl, Kurzatmigkeit, Gehirnschäden, Nervenschäden, Organschäden, Lähmung, Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, Krebs, Autoimmunerkrankungen, Depressionen, Gedächtnisschwund, Halluzinationen, Appetitlosigkeit und vieles mehr in Verbindung mit der Corona-Impfung keine Ausnahme mehr. Bei jungen Menschen führt es so weit, dass bei vierfach-geimpften Kindern und Jugendlichen die Sterberate um 318 % im Vergleich zu Ungeimpften derselben Altersklasse gestiegen ist. Weil das BVerfG 2022 die Impfpflicht Die Redaktion (etr./ts./jsa./wie.) Dr. med. Sonja Reitz, Vergleich RKI-Files 11.1.2021, Emer Cooke Aussage 18.10.2023 Pharma- und wirtschaftsunabhängige Statistik von Impfungen und deren Schäden Tragen Sie Ihren Impfschaden auch HIER ein: https://vetopedia.org/impfschaden Quellen: [6] https://www.mwgfd.org/2024/11/zahnaerztekammerniedersachsen-fordert-pandemie-aufarbeitung/ | www.kla.tv/31153 | www.kla.tv/30275 | www.kla.tv/26382 | https://tkp.at/2024/10/01/neuseeland-15fache-zunahme-von-herzproblemen-nach-beginn-der-corona-impfkampagne/ [7] www.kla.tv/31153 | www.kla.tv/30275 | www.kla.tv/26382 | https://tkp.at/2024/10/01/neuseeland-15-fache-zunahme-von-herzproblemennach-beginn-der-corona-impfkampagne/ [8] https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/verwaltungsgerichtosnabrueck-pfleger-impfpflicht/ [9] www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/prof-schwab-das-narrativvom-fremdschutz-durch-covid-injektionen-steht-auf-der-kippe | https://t.me/MartinSchwab/310 | www.bverfg.de/e/lk20250129_1bvl000924 | www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/ bvg25-018.html?nn=148438 nicht für verfassungswidrig erklärte, trägt es die Mitverantwortung dafür, dass Menschen zur Impfung genötigt wurden und dadurch schwere Impfnebenwirkungen bis zum Tod erlitten. Um dieses Ausmaß an Leid weiter sichtbar zu machen, melden Sie Impfnebenwirkungen direkt an das PEI: Ausgabe 8/25: Pflege-Impfpflicht verfassungswidrig!? „Die Justiz kann sich mit ihren Gerichtsentscheidungen künftig nicht mehr auf die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI berufen.“[8] Tichys Einblick zum folgenreichen Beschluss des VG Osnabrück (4.9.2204) www.pei.de/DE/arzneimittel sicherheit/pharmakovigilanz/ meldeformulare-online-meldung/ nebenwirkungsmeldungverbraucher-inhalt.html [7]

RkJQdWJsaXNoZXIy MTY5NDM=